Zeiterfassung und Datenschutz: DSGVO, GPS und die Serverfrage

Zeiterfassung verarbeitet zwangsläufig personenbezogene Daten – von der Uhrzeit bis zum Standort. Das ist rechtlich gewollt und DSGVO-konform machbar, wenn drei Dinge stimmen: die richtige Rechtsgrundlage, Datenminimierung (besonders bei GPS) und ein sauberer Umgang mit dem Serverstandort. (Redaktioneller Überblick, keine Rechtsberatung.)

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeiterfassung braucht keine Einwilligung der Mitarbeiter — Rechtsgrundlage sind die gesetzliche Erfassungspflicht bzw. § 26 BDSG.
  • GPS nur punktuell beim Ein-/Ausstempeln und transparent geregelt; Dauerortung ist regelmäßig unverhältnismäßig.
  • Server in Deutschland laut Anbieter: Clockodo, Timebutler, askDANTE, Crewmeister, edtime, timr, ZEP und Ordio.
  • Mit dem Software-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen und Löschfristen festlegen.

Die DSGVO-Grundlagen in Kürze

  • Rechtsgrundlage: Die Erfassung der Arbeitszeit stützt sich auf die gesetzliche Erfassungspflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) bzw. auf § 26 BDSG (Erforderlichkeit für das Beschäftigungsverhältnis). Eine Einwilligung der Mitarbeiter ist dafür nicht nötig – und wäre wegen des Abhängigkeitsverhältnisses auch die falsche Grundlage.
  • Zweckbindung: Erfasst wird zur Arbeitszeitkontrolle und Lohnabrechnung – nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Auswertungen wie „wer stempelt am spätesten ein" sind mit dem Erhebungszweck nicht gedeckt.
  • Datenminimierung: Beginn, Ende, Pausen, ggf. Projekt – mehr braucht die Pflicht nicht. Screenshots, Tastatur-Tracking oder Dauer-GPS gehören nicht in die Zeiterfassung.
  • Information & AVV: Mitarbeiter sind nach Art. 13 DSGVO zu informieren; mit dem Software-Anbieter ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen (bieten alle hier verglichenen Anbieter an).
  • Löschfristen: Aufbewahrung so lange wie nötig (z. B. zwei Jahre nach § 16 ArbZG/§ 17 MiLoG, länger für Lohnunterlagen) – danach löschen.

Darf der Arbeitgeber den Standort per GPS erfassen?

Viele Baustellen-Apps (clockin, Crewmeister, timr, Papershift mit Geofencing) erfassen den Standort. Entscheidend ist das Wie:

VarianteBeispielEinordnung
Punkt-Erfassung beim StempelnStandort wird beim Ein-/Ausstempeln gespeichert (Zuordnung zur Baustelle)kann bei Erforderlichkeit und Transparenz zulässig sein
GeofencingStempeln nur innerhalb eines definierten Bereichs möglich; Standort selbst wird nicht laufend gespeichertdatensparsamer als Punkt-Erfassung, meist gut vertretbar
DauerortungLive-Tracking während der Arbeitszeitregelmäßig unverhältnismäßig; nur in engen Ausnahmen (z. B. Gefahrgut) diskutabel

Praktische Leitplanken: Ortung nur beim Stempelvorgang, keine Ortung in Pausen und Freizeit (App-seitig sichergestellt), schriftliche Regelung, was erfasst und wie lange gespeichert wird – und volle Transparenz gegenüber dem Team. Gibt es einen Betriebsrat, ist die Ausgestaltung technischer Überwachungseinrichtungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

Welche Zeiterfassungs-Tools hosten in Deutschland oder der EU?

Arbeitszeitdaten sind Beschäftigtendaten. Liegen sie bei einem Anbieter außerhalb der EU, braucht es zusätzliche Garantien für den Drittlandtransfer – ein Prüfaufwand, den sich kleine Betriebe schlicht sparen können, wenn der Anbieter in Deutschland oder der EU hostet. So ordnen sich die Tools unseres Vergleichs ein (Anbieterangaben, Stand 13.08.2026):

Betriebsrat und Team mitnehmen

Der Betriebsrat kann die Einführung der Zeiterfassung nicht verhindern (kein Initiativrecht, die Pflicht besteht ohnehin) – bei der Ausgestaltung hat er aber mitzubestimmen. Und auch ohne Betriebsrat gilt: Die Erfassung schützt die Beschäftigten mindestens so sehr wie den Betrieb – Überstunden werden sichtbar und vergütbar, Ruhezeiten nachweisbar. Wer das so kommuniziert und die GPS-Grenzen schriftlich festlegt, hat die Akzeptanzfrage meist schon gelöst.

Häufige Fragen

Brauche ich die Einwilligung der Mitarbeiter?

Für die Arbeitszeiterfassung selbst nein – sie stützt sich auf die gesetzliche Pflicht bzw. § 26 BDSG. Freiwillige Einwilligungen sind im Arbeitsverhältnis ohnehin heikel. Information nach Art. 13 DSGVO ist dagegen Pflicht.

Darf ich sehen, von wo im Homeoffice gestempelt wird?

Die IP- oder Standorterfassung im Homeoffice ist für die Zeiterfassung regelmäßig nicht erforderlich und damit kaum zu rechtfertigen. Erfasst werden sollte die Zeit, nicht der Ort der Wohnung.

Welches Tool ist die datenschutzfreundlichste Wahl?

Pauschal lässt sich das nicht sagen; die kürzesten Wege bieten Anbieter mit deutschem Serverstandort und AVV, etwa Clockodo, askDANTE oder edtime. Entscheidend ist daneben die eigene Konfiguration: kein Dauer-GPS, klare Löschfristen, transparente Regeln.